Streuobstwiesenbesitzer aufgepasst:
Herbst ist Erntezeit – und jeder Apfel zählt!

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Im September beginnt eine der wichtigsten Jahreszeiten in Hessen: die Ernte- und Keltersaison. Zusammen mit der Naturschutz-Akademie Hessen und der MGH GUTES AUS HESSEN GmbH wenden sich die Mitglieder des Verbandes der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e. V. an die Öffentlichkeit – und insbesondere an alle Streuobstwiesenbesitzer und -Pächter im Lande. Unter dem Motto „Äpfel gehören ins Glas!" rufen die Initiatoren dazu auf, mitzuhelfen, dass möglichst alle Streuobstwiesenäpfel zu Apfelwein und Apfelsaft verarbeitet werden.

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Jedes Jahr bleiben auf hessischen Streuobstwiesen wertvolle Naturalien ungenutzt – das muss nicht sein. Wer seine Äpfel zum richtigen Zeitpunkt erntet und zur Kelterei bringt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiese. Und: Wer seine Äpfel in die Kelterei bringt, wird belohnt. Je nach individueller Mindestabnahmemenge bezahlen die Kelterer jedes Kilo reifer, gesunder Äpfel in bar – oder mit einem Gutschein für Naturalien.

Die Vielfalt und die Qualität der Äpfel sind es, die einen guten Apfelsaft und Apfelwein ausmachen. Grundsätzlich werden verschiedene Apfelsorten, die sich in Geschmack und Gehalt optimal ergänzen, miteinander gemischt. Darum ist es auch so wichtig, dass wirklich alle Äpfel ihren Weg in die Kelterei finden.

In Ihrem Garten oder auf Ihrer Wiese stehen viele Apfelbäume? Sie wissen nicht wohin mit den vielen Äpfeln, möchten diese aber auch nicht einfach liegen lassen? Dann bringen Sie Ihre Äpfel doch einfach an eine der vielen Obstannahmestellen: www.apfelwein.de/adressen/apfelannahmestellen

Denn Apfelwein wird natürlich aus Äpfeln gemacht. Die Vielfalt und die Qualität der Äpfel sind es, die einen guten Apfelwein ausmachen. Meist werden verschiedene Apfelsorten, die sich in Geschmack und Gehalt optimal ergänzen, zum Keltern verwendet z. B. Boskoop, Wintergoldparmäne, Kaiser Wilhelm, Luiken, Schafsnase oder Bittenfelder.

Die hessischen Streuobstwiesen sind für mehr als 3.000 Tier- und Pflanzenarten unerlässlich: Die heimischen Streuobstwiesen prägen nicht nur die typische hessische Kulturlandschaft, sie sind auch wertvolle Biotope.

Wertvolle Traditionen

AegiG 3„Vom Baum ins Glas" ist es naturgemäß ein weiter Weg, doch mit vereinten Kräften wird er seit vielen Jahren erfolgreich gemeistert. Viele der Streuobstwiesen sind im Besitz von Familien, die schon längst nicht mehr von der Landwirtschaft leben. Dennoch kümmern sie sich aus Tradition um den Erhalt und die Pflege dieses wertvollen Erbes. Für viele dieser Familien, wie auch für manche der verbliebenen bäuerlichen Betriebe, ist die Apfelernte einer der Höhepunkte des Jahres. Die ganze Familie kommt zusammen, erntet gemeinsam, keltert vielleicht anschließend sogar zusammen – und feiert gemeinsam. So kommen drei urhessische Traditionen zusammen, die eng ineinander greifen und die es zu bewahren gilt: die Streuobstwiese, die gemeinsame Apfelernte und der Genuss von Apfelwein und Apfelsaft.

Oft sind es auch Nachbarn, die sich gegenseitig helfen, oder Gemeinschaften und Vereine, die sich um die Pflege der gelegentlich auch kommunalen Streuobstwiesen kümmern und zur Apfelernte zusammenkommen. Im September und auch im Oktober ist es soweit – bei manchen Apfelsorten allerdings auch erst im November: Die Äpfel wollen geerntet und in die Kelterei gebracht werden!

10 gute Gründe fürs Äpfel sammeln

  1. Die Streuobstwiesen in Hessen können nur langfristig erhalten werden, wenn eine sinnvolle Nutzung des Obstes gewährleistet wird und eine Akzeptanz in der Bevölkerung für Produkte aus heimischen Obstwiesen geschaffen wird.
  2. Wer Äpfel erntet, leistet einen aktiven Beitrag zu Klima- und Umweltschutz und fördert die regionale Landwirtschaft.
  3. Die Vielfalt und die Qualität der Äpfel sind es, die guten Apfelsaft und Apfelwein ausmachen. Grundsätzlich werden verschiedene Apfelsorten, die sich in Geschmack und Gehalt optimal ergänzen, miteinander gemischt. Darum ist es auch so wichtig, dass wirklich alle Äpfel ihren Weg in die Kelterei finden.
  4. Streuobstwiesen prägen einen weiten Teil des hessischen Landschaftsbildes, sind Kulturlandschaft und schützenswerte Biotope.
  5. Eine extensiv genutzte Streuobstwiese kann rund 3.000 Tierarten beherbergen. Durch die Nutzung des Obstes zur Apfelsaft- oder Apfelweinherstellung erhöhen sich die Chancen, den Lebensraum Streuobstwiese zu erhalten.
  6. Die hessischen Kelterer sind darauf angewiesen, dass auch private Obstwiesenbesitzer ihre Äpfel in die Keltereien bringen.
  7. Die Qualität der Äpfel unterscheidet sich von Jahr zu Jahr – ungeachtet der regionalen Unterschiede und des suboptimalen Wetters zu Beginn des Jahres.
  8. Die Keltereien haben ihre Presskapazitäten in den vergangenen Jahren ausgebaut – kein Apfel muss ungepresst bleiben!
  9. Eine ausreichende Menge Kelterobst ermöglicht auch die Sortimentsvielfalt, die die Apfelwein-Fans kennen und lieben.
  10. Je nach individueller Mindestabnahmemenge bezahlen die Kelterer jedes Kilo reifer, gesunder Äpfel in bar – oder mit einem Gutschein für Naturalien, wie zum Beispiel köstlichen Apfelsaft oder Apfelwein aus den eigenen Äpfeln!

Gut zu wissen – jede Sorte hat Ihre Zeit

AegiG 4Für gute Qualität sorgt vor allem der richtige Erntezeitpunkt der jeweiligen Apfelsorte, denn nur reife und einwandfreie Äpfel eignen sich für die Herstellung des Qualitätsgetränkes. Sorten wie Klaräpfel oder Gravensteiner haben meist schon im September die richtige Süße von mindestens 45 Grad Oechsle Zuckergewicht, ebenso wie die hessischen Lokalsorten „Körler Edelapfel", „Gacksapfel" oder „Heuchelheimer Schneeapfel", die in höheren Lagen aber auch bis Mitte Oktober reifen sollten. „Ditzels Rosenapfel", „Bohnapfel" oder „Schafsnase" zählen zu den späten Sorten und werden erst im Oktober geerntet, da sie erst dann einen ausreichenden Fruchtzuckergehalt ausgebildet haben. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel die Pomologen (Apfelkundler) der Naturschutz-Akademie Hessen um Rat fragen.

Äpfel klauen ist kein Kavaliersdelikt!

AegiG 5Streuobstwiesen sind Privatbesitz. Auch wenn Felder, Äcker und Streuobstwiesen nicht eingezäunt sind wie etwa Viehweiden oder Gärten, so ist das Betreten dieser Privatgrundstücke an und für sich schon verboten – und verbietet sich auch von selbst, um die angebauten Pflanzen nicht zu schädigen. Wer einen Erkundungsgang macht, sollte sich darüber bewusst sein, dass hier oftmals seltene Pflanzen wachsen und schützenswerte Tiere zuhause sind, von allerlei Kleingetier wie Insekten und Nagern bis hin zu Rehen, die hier in der Dämmerung äsen oder Steinkäuzen, die in den Bäumen nisten. Solange sich Naturliebhaber rücksichtsvoll verhalten, wird sicherlich auch kein Obstwiesenbesitzer etwas sagen, wenn mal ein Stück Fallobst probiert wird, auch wenn dies streng genommen kein Kavaliersdelikt ist. Das Aufsammeln der Äpfel sollte nur mit Erlaubnis des Obstwiesenbesitzers geschehen. Wer aus Zeitgründen seine Äpfel nicht selbst ernten kann, hat die Möglichkeit bei Naturschutzverbänden oder anderen Organisationen wie beispielsweise der örtlichen Jugendfeuerwehr um Unterstützung zu bitten.